Die Fachsprachenprüfung und die Kenntnisprüfung sind in Deutschland Grundlage für Ärztinnen und Ärzte, die die deutsche Approbation erhalten möchten, ihr Medizinstudium aber weder in der EU noch in einem EWR-Staat abgeschlossen haben. Ohne eine Approbation darf der Arztberuf in Deutschland bekanntlich nicht frei ausgeübt werden.
Häufig herrscht bei Medizinern aus dem Ausland Unklarheit über den Prozess des Anerkennungsverfahrens und es fehlt ihnen an grundlegenden Informationen rund um die Fachsprachen- und Kenntnisprüfung. So müssen Ärztinnen und Ärzte, die in der EU, einem EWR-Staat oder der Schweiz Medizin studiert haben, beispielsweise nur die Fachsprachenprüfung, jedoch keine Kenntnisprüfung ablegen, um die deutsche Approbation zu erhalten. Wohingegen alle Mediziner aus Nicht-EU- und EWR-Staaten unbedingt die Kenntnisprüfung absolvieren müssen. Um die deutsche Approbation beantragen zu können, müssen zudem ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Die Mindestanforderung in jedem Bundesland ist das B2-Sprachniveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER).
Da bei Ärztinnen und Ärzten aus dem Ausland immer die gleichen Fragen auftauchen, hat EMC Adam alle wesentlichen Informationen zur Fachsprachen- und Kenntnisprüfung zusammengefasst und praktische Summarys erstellt, die ergänzend zum Download zur Verfügung stehen: https://www.emc-adam.de/fachsprachenpruefung-kenntnispruefung-fuer-mediziner
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