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Wichtige Fakten für Fachsprachenprüfung und Kenntnisprüfung für Mediziner

Man benötigt viel Zeit und Geduld, wenn man sich in Deutschland um die Anerkennung ausländischer Qualifikationen aus Gesundheitsberufen bemüht. Auch Ärzte, die nicht in der EU studiert haben, bleiben nicht verschont. Diese müssen nicht nur eine Fachsprachenprüfung absolvieren, sondern unter bestimmten Umständen auch noch eine Kenntnisprüfung.

Alles was Sie als Ärztin und Arzt zur Fachsprachenprüfung und Kenntnisprüfung wissen müssen, damit Sie erfolgreich die deutsche Approbation erhalten, hat EMC Adam Ihnen daher im Folgenden kompakt zusammengestellt.

Egal ob Assistenzarzt, Facharzt, Oberarzt oder Chefarzt. Jeder kennt es und niemand macht es wirklich gerne: Bewerbungen schreiben. Wer aber einen neuen Job haben möchte, muss wie jeder andere auch eine lupenreine Bewerbung abliefern. Bei einer Arzt-Bewerbung sollte generell immer ein tabellarischer Lebenslauf, ein Motivationsschreiben bzw. Anschreiben, die Approbationsurkunde sowie andere relevante Zeugnisse und Zertifikate beigefügt werden. Wenn Sie schon Facharzt, Oberarzt oder sogar Chefarzt sind, muss bei der Bewerbung auch die Facharzturkunde eingereicht werden. Worauf Sie unbedingt noch achten sollten, wenn Sie sich auf eine neue Stelle als Arzt bewerben, erfahren Sie in diesem Ratgeber zum Schreiben einer erfolgreichen Arzt-Bewerbung.

Glossar zum Arztberuf

Vorab haben wir Ihnen alle wichtigen Begrifflichkeiten rund um die Ausübung des Arztberufes zusammengestellt.

Fachsprachenprüfung für Mediziner

Hinweis: Alle Informationen finden Sie zudem nachfolgend als übersichtliches Summary.

Um die deutsche Approbation als Arzt in Deutschland zu bekommen beziehungsweise beantragen zu können, müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Die Mindestanforderung in jedem Bundesland ist das B2-Sprachniveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER). Am besten erkundigen Sie sich im Vorfeld, welches Sprachzertifikat von der zuständigen Behörde beziehungsweise der Ärztekammer anerkannt wird. In einigen Bundesländern werden beispielsweise nur Zertifikate vom Goethe-Institut oder die sogenannten Telc-Zertifikate akzeptiert. In anderen Bundesländern wiederum muss das Sprachzertifikat nur von einem “anerkannten Sprachinstitut” stammen. Da sich diese Anforderungen in den Bundesländern ändern können, ist es sinnvoll, sich über den aktuellen Stand zu informieren.

Nachdem Sie Ihren Antrag auf Erteilung der deutschen Approbation eingereicht haben, werden alle Dokumente sorgfältig geprüft. Nach der Überprüfung erhalten Sie einen Termin zur Fachsprachenprüfung, denn in allen Bundesländern ist der Nachweis über eine bestandene Fachsprachenprüfung auf C1-Niveau erforderlich, um zumindest eine Berufserlaubnis für zwei Jahre zu erhalten. In den meisten Bundesländern fällt bei Terminvergabe noch eine Verwaltungsgebühr an, die bis zu 650 Euro betragen kann. Häufig erhalten Sie Ihren Termin auch erst dann, wenn die Gebühr bei der zuständigen Behörde eingegangen ist. Diejenigen Ärzte, die ihr Medizinstudium in einem Drittstaat abgeschlossen haben, müssen noch eine Gleichwertigkeitsprüfung durchlaufen oder eine Kenntnisprüfung ablegen. Nach Bestehen der Kenntnisprüfung oder der Gleichwertigkeitsprüfung erteilt Ihnen die zuständige Behörde beziehungsweise Ärztekammer die deutsche Approbation und Sie können sich eine Anstellung in einer medizinischen Einrichtung suchen.

Die Fachsprachenprüfung dauert rund 60 Minuten und ist in drei Aufgabenteile untergliedert, die alle circa 20 Minuten lang geprüft werden. Der erste Teil der Prüfung ist das Arzt-Patienten-Gespräch beziehungsweise das Anamnesegespräch. Das Gespräch wird simuliert, indem einer der Ärzte aus dem Prüfungsausschuss die Rolle des Patienten übernimmt. Die Anamneseerhebung erfolgt gemäß dem Lehrplan der studentischen Hochschulausbildung. Zu Beginn steigen Sie zusammen mit dem Patienten in das Gespräch ein und klären die grundlegenden Informationen ab; unter anderem sollten Sie die Beschwerden und Symptome des Patienten abfragen. Danach unterbreiten Sie dem Patienten Ihre Verdachtsdiagnose. Bei der Erläuterung sollten Sie auf medizinisches Fachvokabular verzichten, da Ihr Patient schließlich auch verstehen soll, worum es sich bei der Diagnose handelt.

Der zweite Teil der Prüfung besteht aus einer Dokumentation der gewonnenen Informationen und Ergebnisse aus dem Anamnesegespräch. Sie haben insgesamt 20 Minuten Zeit, anhand Ihrer angefertigten Notizen das Dokumentationsformular auszufüllen. Achten Sie darauf, dass alles leserlich ist. Der dritte Teil ist das Visitegespäch oder auch Arzt-Arzt-Gespräch genannt. In diesem Teil der Prüfung ist die medizinische Fachsprache ausdrücklich gewünscht. Schließlich unterhalten Sie sich mit einem Berufskollegen. Als Prüfling stellen Sie Ihrem (fiktiven) Chef Ihre gesammelten Informationen und Ergebnisse vor. Zudem müssen Sie eine eigene medizinische Einschätzung zum Zustand des Patienten abgeben und ebenfalls Therapiemaßnahmen vorschlagen. Anschließend wird noch in eine Diskussion eingestiegen, in der Ihnen auch Rückfragen zur Befundung gestellt werden dürfen.

Ganz am Ende der Prüfung müssen Sie noch zehn medizinische Fachwörter übersetzen und gegebenenfalls kurz erläutern. Das können Sie sich wie eine Art kleinen Vokabeltest vorstellen. Abschließend entscheidet das Prüfungskomitee über Ihr Bestehen oder Nichtbestehen. Da die Fachsprachenprüfung beliebig oft wiederholt werden kann, ist ein Nichtbestehen grundsätzlich nicht schlimm. Ärgerlich ist nur, dass Sie dann wieder knapp vier bis sechs Monate auf einen Termin warten und die Gebühren ebenfalls erneut zahlen müssen. Gut zu wissen ist auch, dass einige Bundesländer, wie das Saarland, Schleswig-Holstein und Hessen, auch noch Alternativen zur Fachsprachenprüfung anbieten. Beispielsweise den Patientenkommunikationstest.

Hinweis: Ärzte aus der EU, EWR-Staaten oder der Schweiz müssen für die deutsche Approbation nur die Fachsprachenprüfung ablegen. Alle Ärzte, auf die dies nicht zutrifft, müssen im zweiten Teil noch eine Kenntnisprüfung machen.

Fachsprachenprüfung: Summary

1. Voraussetzungen

  • B2-Sprachniveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER)
  • Informieren Sie sich vorab, welche Sprachzertifikate in den unterschiedlichen Bundesländern anerkannt werden.
  • In einigen Bundesländern werden beispielsweise nur Zertifikate vom Goethe-Institut oder sogenannte Telc-Zertifikate anerkannt.

2. Next Steps

  • Approbationsantrag bei der Ärztekammer stellen - aufgrund des Föderalismus
    können in jedem Bundesland unterschiedliche Bestimmungen gelten
  • Ihre Dokumente werden von der zuständigen Ärztekammer geprüft
  • Sie erhalten einen Termin für Ihre Fachsprachenprüfung
  • Die Prüfungsgebühr müssen Sie VOR der Prüfung bezahlen

3. Wichtige Informationen

  • Kosten: rund 650 Euro pro Fachsprachenprüfung
  • Die Fachsprachenprüfung ist Voraussetzung für eine Berufserlaubnis als Arzt.
  • Die Fachsprachenprüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
  • Haben Sie die Prüfung nicht bestanden, müssen Sie mit einer Wartezeit von
    circa 4 bis 6 Monaten für einen neuen Termin rechnen.
  • Die Prüfungsgebühr muss vor jeder weiteren Prüfung erneut bezahlt werden.
  • Saarland, Schleswig-Holstein, Hessen: Diese Bundesländer bieten Alternativen
    zur Fachsprachenprüfung an, wie zum Beispiel den Patientenkommunikationstest

4. Inhalt der Prüfung

  • Die Prüfung besteht aus 3 Teilen zu je 20 Minuten
  • Dauer insgesamt: 1 Stunde
  • Teil 1: Simuliertes Anamnesegespräch zwischen Arzt und Patient; hier sollen Sie Beschwerden und Symptome feststellen und eine Diagnose erarbeiten;
  • Teil 2: Dokumentation der Ergebnisse aus dem Anamnesegespräch;
  • Teil 3: Visitegespräch bzw. Arzt-Arzt-Gespräch; hier müssen Sie alle gesammelten Informationen zusammenfassen und eine medizinische Einschätzung abliefern;
  • Zum Schluss: Vokabeltest = 10 medizinische Fachwörter müssen übersetzt werden

Kenntnisprüfung für Mediziner

Hinweis: Alle Informationen finden Sie zudem nachfolgend als übersichtliches Summary.

Alle Ärzte und Ärztinnen, die nicht in der EU, einem EWR-Staat oder der Schweiz ihr Medizinstudium abgeschlossen haben, müssen für den Erhalt der deutschen Approbation noch eine Kenntnisprüfung absolvieren. In der Kenntnisprüfung müssen die Kandidaten zeigen, dass sie über dasselbe medizinische Wissen wie deutsche Hochschulabsolventen verfügen.

Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem praktischen Teil. Der Schwerpunkt liegt auf den Bereichen Innere Medizin und Chirurgie sowie den Unterbereichen Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie, bildgebende Verfahren, Strahlenschutz, Rechtsfragen zu der Tätigkeit als Arzt und dem deutschen Gesundheitssystem. Sollte im Vorfeld festgestellt werden, dass Sie in noch anderen Bereichen erhebliche Wissensdefizite aufweisen, kann beschlossen werden, dass noch weitere Bereiche geprüft werden. Weitere Informationen finden Sie in der Approbationsordnung für Ärzte in Paragraph 37.

Bevor Sie zur Kenntnisprüfung antreten können, müssen Sie zunächst die Fachsprachenprüfung ablegen, denn für die Kenntnisprüfung ist es enorm wichtig, dass Sie sprachlich gut sind, da Sie diese insgesamt nur zweimal wiederholen können. Die Kosten für die Kenntnisprüfung variieren von Bundesland zu Bundesland. Meist liegen diese aber zwischen 400 Euro und 1.000 Euro. Zudem ist es ratsam, dass Sie den Antrag für die Kenntnisprüfung mindestens sechs Monate vor Ihrem gewünschten Termin einreichen, da sich die Bearbeitungsdauer in die Länge ziehen kann.

Die Kenntnisprüfung dauert mindestens 60 Minuten und maximal 90 Minuten. Die Prüfung besteht aus insgesamt zwei Teilen: der klinischen Prüfung und der mündlichen. Die klinische Prüfung besteht aus einer Patientenuntersuchung, die ungefähr 30 bis 45 Minuten dauert. Als Prüfling müssen Sie einen ausführlichen Bericht über die Untersuchung erstellen. Der Bericht sollte aus einer Anamnese, einer Diagnose, einer Prognose sowie einem Behandlungsplan und einer kritischen Beurteilung bestehen. Die mündliche Prüfung behandelt die oben genannten Schwerpunkte der Inneren Medizin und der Chirurgie sowie deren Unterbereiche.

Drei Tipps für eine erfolgreiche Kenntnisprüfung

Kenntnisprüfung: Summary

1. Über die Kenntnisprüfung

  • Sie müssen zeigen, dass Sie über dasselbe medizinische Wissen wie deutsche Medizinstudierende verfügen.
  • Nice to know: In Paragraph 37 der Approbationsordnung für Ärzte finden Sie alle Regeln zur Kenntnisprüfung
  • Die Fachsprachenprüfung muss vor der Kenntnisprüfung bestanden sein.
  • Die Kenntnisprüfung kann nur zweimal wiederholt werden.
  • Kosten: zwischen 400 Euro und 1.000 Euro
  • Der Antrag für die Kenntnisprüfung sollte mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin gestellt werden.

2. Inhalt der Prüfung

  • Die Kenntnisprüfung besteht aus zwei Teilen - einem mündlichen und einem praktischen Teil
  • Der praktische Teil besteht aus einer Patientenuntersuchung, die 30 bis 45 Minuten dauert.
  • Der Schwerpunkt der mündlichen Prüfung liegt auf Innerer Medizin und Chirurgie.
  • Weitere prüfungsrelevante Bereiche: Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie /Pharmakotherapie, bildgebende Verfahren, Strahlenschutz, Medizinrecht sowie das Deutsche Gesundheitswesen
  • Dauer: 90 Minuten
  • Wichtig: Es können auch weitere Themen geprüft werden, wenn Defizite bei Prüfung der Unterlagen auffallen sollten.

3. Drei Tipps für eine erfolgreiche Prüfung

  • Passende medizinische Fachliteratur für den perfekten Start, denn auf die Infos
    aus dem Internet ist nicht immer Verlass.
  • Ein Vorbereitungskurs als A und O, denn alleine lernen ist nicht immer zielführend.
  • Berufserfahrung in der Inneren Medizin oder Chirurgie sammeln, um vor der Prüfung einen Einblick in die Bereiche zu erhalten.

Nach erfolgreich absolvierter Fachsprachen- und Kenntnisprüfung steht Ihrem neuen Job in einem deutschen Krankenhaus oder einer deutschen Praxis nichts mehr im Wege. Hilfestellungen für eine gelungene Bewerbung finden Sie in unserem Ratgeber "So gelingt die perfekte Bewerbung als Arzt".